Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 ist die Aktienrechtsnovelle genau ein Jahr in Kraft. Eine wichtige Neuregelung ist die Ausnahme von der zwingend erforderlichen Dreiteilbarkeit der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder bei Aktiengesellschaften. Das Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes „Aktienrechtsnovelle 2016“ vom 22.12.2015 ist am 31.12.2015 in Kraft getreten. Mit ihr war die punktuelle Weiterentwicklung des Aktienrechts beabsichtigt. Ziel […]
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